Nutzungsänderung von Gebäuden in Wien

                                       ARCHITEKTUM ZT GMBH

Kurzzeitvermietung  &  Beherbergungsstätten 

 

Machbarkeitsprüfung · Umplanung · Einreichplanung

Sie möchten eine Wohnung, mehrere Nutzungseinheiten oder ein gesamtes Gebäude für Kurzzeitvermietung oder als Beherbergungsstätte nutzen? Wir prüfen die baurechtliche Machbarkeit und klären, welche Genehmigungen und Planungsmaßnahmen für Ihr Vorhaben erforderlich sind.

Die Kurzzeitvermietung von Wohnungen ist in Wien baurechtlich stark eingeschränkt. Ob und in welchem Umfang eine Nutzung zulässig oder eine Ausnahmebewilligung möglich ist, hängt vom konkreten Objekt und der geplanten Nutzung ab. Wir prüfen die bestehende Bewilligungssituation und zeigen auf, welcher Genehmigungsweg für Ihr Vorhaben in Betracht kommt.

→ Projekt unverbindlich prüfen lassen

Kurzzeitvermietung ist nicht automatisch zulässig

Ob eine Wohnung oder ein Gebäude für Kurzzeitvermietung oder als Beherbergungsstätte genutzt werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind insbesondere die bestehende Bewilligungssituation, die Lage des Objekts und die konkret geplante Nutzung.

Bevor in Umbau, Einrichtung oder Vermarktung investiert wird, sollte daher geklärt werden, welche Nutzung baurechtlich bereits bewilligt ist und welche zusätzlichen Genehmigungen oder Änderungen erforderlich werden.

Machbarkeitsprüfung für Ihr Objekt

Im ersten Schritt prüfen wir die vorhandene Situation und vergleichen den bestehenden Konsens mit der geplanten Nutzung.

Je nach Projekt umfasst die Prüfung insbesondere:

  • bestehenden Baukonsens und vorhandene Pläne
  • Aushebung und Prüfung vorhandener Unterlagen bei der MA 37
  • bestehende und geplante Nutzung
  • baurechtliche Rahmenbedingungen und Wohnzone
  • erforderliche Nutzungsänderungen
  • notwendige bauliche Anpassungen
  • Brandschutz und Fluchtwege
  • Barrierefreiheit, soweit für das Vorhaben relevant
  • erste Abstimmung des erforderlichen Genehmigungsweges

Sie erhalten damit eine fundierte Grundlage für die Entscheidung, ob und in welcher Form das Projekt weiterverfolgt werden kann.

Nutzungsänderung & Umplanung

Ist die geplante Nutzung durch den bestehenden Konsens nicht gedeckt, kann eine Nutzungsänderung und gegebenenfalls eine bauliche Umplanung erforderlich werden.

Wir entwickeln die erforderliche Planung auf Grundlage des Bestands und der geplanten Nutzung. Dabei können beispielsweise Raumaufteilung, Erschließung, Fluchtwege, Türen, Sanitärräume und weitere bauliche Anforderungen berücksichtigt werden.

Ziel ist eine Planung, die sowohl die gewünschte Nutzung als auch die baurechtlichen Anforderungen berücksichtigt.

Beherbergungsstätte & Betriebskonzept

Bei einer geplanten Nutzung als Beherbergungsstätte können neben der baulichen Situation auch die Organisation und konkrete Betriebsform des Projekts von Bedeutung sein.

Wir unterstützen bei der planerischen Aufbereitung des Vorhabens und bei der Abstimmung der für die Einreichung erforderlichen Grundlagen. Dazu kann – abhängig vom Projekt – auch die Koordination eines Betriebskonzepts gehören.

Einreichplanung & Behördenabwicklung

Ergibt die Machbarkeitsprüfung, dass eine Nutzungsänderung oder bauliche Änderungen erforderlich sind, können wir das Projekt bis zur Einreichung weiterführen.

Als staatlich befugte und beeidete Ziviltechnikerin erstellen wir die erforderlichen architektonischen Einreichunterlagen und übernehmen die planerische Abstimmung mit der zuständigen Behörde.

Erforderliche Fachplaner:innen – beispielsweise für Brandschutz, Statik oder Haustechnik – können projektbezogen in die Planung eingebunden und koordiniert werden.

Betriebsanlagengenehmigung

Bei gewerblichen Beherbergungsbetrieben kann zusätzlich zum baurechtlichen Verfahren eine gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung relevant sein.

Wir prüfen die planerischen Schnittstellen und unterstützen bei den erforderlichen architektonischen Unterlagen sowie bei der Koordination mit den beteiligten Fachplaner:innen.

So starten wir Ihr Projekt

Für eine erste Einschätzung senden Sie uns bitte die Adresse des Objekts, eine kurze Beschreibung der geplanten Nutzung und – soweit vorhanden – Bestandspläne oder vorhandene Bewilligungen.

Anschließend können wir den erforderlichen Umfang der Machbarkeitsprüfung festlegen und Ihnen ein entsprechendes Angebot erstellen.

Kurzzeitvermietung oder Beherbergungsstätte geplant?

Lassen Sie vor weiteren Investitionen prüfen, welche baurechtlichen Möglichkeiten für Ihr Objekt bestehen.

DI Arch. Martina Marajana Hoffmann
Staatlich befugte und beeidete Ziviltechnikerin – Architektin
Architektum ZT GmbH

→ Projekt unverbindlich anfragen

office@architektum.at