Bauwerksbuch §128a Wien | Pflicht, Fristen & Erstprüfung
Bauwerksbuch gemäß §128a Wiener Bauordnung
Mit §128a der Wiener Bauordnung wurde die Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuches eingeführt. Ziel dieser Regelung ist die langfristige Sicherstellung der Gebäudesicherheit sowie die nachvollziehbare Dokumentation sicherheitsrelevanter Bauteile eines Gebäudes.
Das Bauwerksbuch dient als strukturierte Gebäudedokumentation und enthält Informationen über Bauteile, Prüfergebnisse, Prüfintervalle und erforderliche Überprüfungen. Eigentümer:innen sind verpflichtet, die vorgesehenen Überprüfungen fristgerecht durchführen zu lassen. :contentReference[oaicite:0]{index=0}
Was regelt §128a der Wiener Bauordnung?
Gemäß §128a Wiener Bauordnung sind Eigentümer:innen verpflichtet, für bestimmte Gebäude ein Bauwerksbuch zu erstellen und die darin vorgesehenen Überprüfungen regelmäßig durchführen zu lassen.
Betroffen sind insbesondere Bauteile, von denen bei Verschlechterung ihres Zustandes eine Gefährdung für Menschen ausgehen kann. Dazu zählen insbesondere Tragwerke, Gebäudehüllen, Geländer, Brüstungen und weitere sicherheitsrelevante Bauteile. :contentReference[oaicite:1]{index=1}
Welche Gebäude sind betroffen?
Für bestehende Gebäude gelten folgende Fristen:
- Gebäude vor dem 1.1.1919 → Bauwerksbuch bis 31.12.2027
- Gebäude zwischen 1.1.1919 und 1.1.1945 → Bauwerksbuch bis 31.12.2030
Zusätzlich besteht die Verpflichtung für viele Neu-, Zu- und Umbauten bereits im Zuge der Fertigstellungsanzeige. :contentReference[oaicite:2]{index=2}
Was beinhaltet ein Bauwerksbuch?
Das Bauwerksbuch umfasst unter anderem:
- vorhandene Baubewilligungen und Unterlagen
- Bezeichnung der zu überprüfenden Bauteile
- Ergebnisse der Erstprüfung
- Prüfintervalle
- Dokumentation weiterer Überprüfungen
- Maßnahmenempfehlungen
Damit entsteht eine langfristige und nachvollziehbare Gebäudedokumentation für Eigentümer:innen und Hausverwaltungen. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
Die Erstprüfung als Grundlage
Im Zuge der Erstellung des Bauwerksbuches ist eine Erstprüfung durchzuführen. Diese erfolgt grundsätzlich als augenscheinliche Sichtprüfung ohne zerstörende Eingriffe.
Dokumentiert werden insbesondere Fassaden, Dächer, Dachentwässerungen, Balkone, Geländer, Treppenanlagen, Kellerbereiche sowie weitere allgemein zugängliche und sicherheitsrelevante Bauteile.
Die Ergebnisse werden fotografisch dokumentiert und im Bauwerksbuch festgehalten.
Bauwerksbuchdatenbank Wien
Für bestehende Gebäude ist das Bauwerksbuch zusätzlich in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien zu registrieren. Die Registrierung erfolgt elektronisch und dient dem Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen. :contentReference[oaicite:4]{index=4}
Mehr als eine gesetzliche Verpflichtung
Das Bauwerksbuch sollte nicht nur als gesetzliche Verpflichtung verstanden werden. Richtig aufgebaut bildet es eine wertvolle Grundlage für die langfristige Erhaltung und Entwicklung eines Gebäudes.
Fotodokumentationen, Maßnahmenpläne und Zustandsbeschreibungen ermöglichen eine nachvollziehbare Beobachtung des Gebäudes über viele Jahre hinweg.
Gerade bei Altbauten, Zinshäusern und Wohnhausanlagen entsteht dadurch ein erheblicher Mehrwert für Eigentümer:innen und Hausverwaltungen.
Warum Architektum?
Als staatlich befugte Ziviltechnikerin unterstütze ich Eigentümer:innen, Hausverwaltungen und Wohnungseigentumsgemeinschaften bei der Erstellung von Bauwerksbüchern gemäß §128a Wiener Bauordnung.
Neben der Erstprüfung und Fotodokumentation unterstützen wir auch bei Bestandsaufnahmen, Planrecherchen, Gebäudedokumentationen sowie bei der langfristigen Betreuung und Weiterentwicklung bestehender Gebäude.
Durch die Verbindung von Architektur, Gebäudedokumentation und Bestandsanalyse entsteht nicht nur ein Bauwerksbuch, sondern eine fundierte Grundlage für zukünftige Entscheidungen rund um die Immobilie.
