„Bauwerksbuch gemäß § 128a“
Digitales Bauwerksbuch gemäß § 128a – rechtssicher & effizient mit Architektum ZT
Als Ziviltechniker-Büro mit Spezialisierung auf Bestandsobjekte erstellen wir für Sie das digitale Bauwerksbuch mit Erstprüfung gemäß § 128a der Wiener Bauordnung. Unser Angebot richtet sich an Eigentümer, Miteigentümer und Hausverwaltungen, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung einfach, effizient und rechtssicher nachkommen möchten.
Was ist ein Bauwerksbuch?
Das digitale Bauwerksbuch dient der systematischen Dokumentation des Bauwerkszustands und ist für viele Gebäude gemäß § 128a verpflichtend. Es enthält alle relevanten Pläne, Bescheide, Gutachten, Prüfberichte sowie die Erstprüfung des Bauwerks – durchgeführt durch ein befugtes Unternehmen.
Unsere Leistungen im Überblick:
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Digitale Erstellung des Bauwerksbuches – klar strukturiert und jederzeit digital abrufbar.
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Erstprüfung des Bauwerks (§ 128a) – Begehung mit Fotodokumentation und fachlicher Befundung.
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Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen – Pläne, Genehmigungen, Bescheide etc.
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Signierte Erstbestätigung für die Bauwerksdatenbank – rechtssicher und digital bereitgestellt.
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Beratung & Betreuung bei Sanierungsfragen – auch zu energetischen Verbesserungen.
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Anpassbares Excel-Tool zur einfachen Verwaltung – kostenoptimiert und individuell.
Unser Komplettangebot
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Direkte Durchführung durch befugte Ziviltechniker:innen
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Keine Zwischenlösungen – 100 % rechtssicher
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Schnelle Terminvergabe ohne lange Wartezeiten
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Kostenloses Erstgespräch & individuelles Angebot
So einfach geht’s:
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Senden Sie uns Adresse & vorhandene Pläne an:
📧 office@architektum.at -
Wir erstellen ein kostenloses, unverbindliches Angebot.
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Nach Beauftragung übernehmen wir die komplette Abwicklung.
📞 Telefon: 01/342000 oder 0699/11228577
Warum Architektum ZT?
Ihre Vorteile | Unsere Expertise |
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✅ Befugt als Ziviltechniker | 🧱 Spezialisten für Sanierung & Bestandsgebäude |
✅ Planzugang MA 37 | 📸 Objektbegehung mit Fotodokumentation |
✅ Rechtssichere Erstbestätigung | 🧾 Digitale Dokumentation & Registrierung |
✅ Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen | 🔧 Baubegleitung & Sanierungsberatung |
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Wir begleiten Sie von der Planaufnahme bis zur Registrierung des Bauwerksbuchs. Schnell, effizient und rechtssicher.
📧 Schreiben Sie uns: office@architektum.at
📞 Oder rufen Sie uns an: 01/342000 oder 0699/11228577
📍 Architektum ZT GmbH
Ziviltechnikerbüro für Architektur & Bauwesen
https://architektum.at
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Bestandsaufnahme | Machbarkeitsstudie |
Sanierungskonzepte | Bauanzeige, Baueinreichung bis zur Baubewilligung |
Umbau, Zubau, Aufstockung | Energieausweis, Energieeffizentes planen - Solar, Wärmepumpe |
Überprüfungen nach Önorm B1300 | Baubegleitung ÖBA |
Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung – Ihre Partner für nachhaltige Architekturprojekte
Als Architekten verstehen wir, wie wichtig es für eine Hausverwaltung ist, Projekte effizient, nachhaltig und im Einklang mit den Bedürfnissen der Bewohner sowie den rechtlichen Vorgaben umzusetzen. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Neubauten, Sanierungen, Umbauten oder Instandhaltungsmaßnahmen – stets mit dem Ziel, Wertsteigerung und Energieeffizienz für Ihre Objekte zu maximieren.
Unsere Leistungen für Hausverwaltungen:
Ganzheitliche Planung und Beratung:
Wir entwickeln detaillierte Architekturkonzepte unter Berücksichtigung Ihrer Anforderungen und der Bedürfnisse der Bewohner. Dabei bieten wir nicht nur architektonische Lösungen, sondern auch eine Beratung zu energetischen Verbesserungen und baulichen Optimierungen.
Rechtliche und technische Expertise:
Wir stellen sicher, dass alle Planungen den bau- und denkmalrechtlichen Vorgaben entsprechen. Unsere Expertise bei Bauabnahmen und Genehmigungsprozessen sorgt für eine reibungslose Umsetzung und schnelle Genehmigungen.
Kostenbewusste Planung:
Mit einer präzisen Kostenschätzung und effizienten Projektabwicklung stellen wir sicher, dass alle Bauvorhaben innerhalb des Budgets und Zeitrahmens bleiben, ohne dabei an Qualität zu verlieren.
Bauabwicklung und Koordination:
Wir koordinieren alle relevanten Gewerke und sorgen für die rechtzeitige Lieferung von Materialien sowie eine qualitätsgerechte Ausführung der Arbeiten. Unsere Projektsteuerung garantiert eine termingerechte Fertigstellung und ein reibungsloses Bauvorhaben.
Langfristige Werterhaltung und Energieoptimierung:
Durch die Auswahl hochwertiger Baustoffe, moderne Energiesysteme und nachhaltige Planungslösungen tragen wir dazu bei, den Wert Ihrer Immobilien zu erhalten und die Betriebskosten zu senken. Auch bei der Integration von Photovoltaikanlagen oder intelligenter Gebäudetechnik bieten wir zukunftsfähige Lösungen.
Warum mit uns zusammenarbeiten?
Als Architekten arbeiten wir eng mit Hausverwaltungen zusammen, um die Anforderungen der Mieter und Eigentümer in Einklang mit den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zu bringen. Unsere Expertise gewährleistet eine professionelle Projektabwicklung vom ersten Entwurf bis zur Übergabe, wobei wir gleichzeitig auf Nachhaltigkeit und Kostenbewusstsein achten. Ihr Projekt wird mit Präzision, Qualität und schneller Umsetzung realisiert.
Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Lösung, die sowohl den Anforderungen Ihrer Hausverwaltung als auch den Bedürfnissen der Bewohner gerecht wird. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
Architektenpartner
Tel.: 01/342000 oder 069911228577
Frau DI. Arch. Martina M. Hoffmann
Email: office@architektum.at
Warum sollten Eigentümer Architektum für die Erstellung ihres Bauwerksbuchs beauftragen?
Die Firma Architektum bietet Ihnen als Ziviltechniker maßgeschneiderte, kosteneffiziente und rechtlich einwandfreie Lösungen für die Erstellung des Bauwerksbuchs nach § 128a der Wiener Bauordnung. Wir gewährleisten eine schnelle, unkomplizierte und präzise Ausführung, sodass Sie sich keine Sorgen um rechtliche Anforderungen oder langwierige Prozesse machen müssen.
Ihre Vorteile, wenn Sie uns beauftragen:
Kompetente und erfahrene Experten:
Als Ziviltechniker bieten wir Ihnen die notwendige Fachkompetenz und Erfahrung für die Erstellung Ihres Bauwerksbuchs.
Direkte und unkomplizierte Abwicklung:
Wir kümmern uns um alle Aspekte der Erstellung des Bauwerksbuches, schnell und ohne bürokratische Hürden.
Kosteneffiziente Lösungen:
Unsere Lösungen sind maßgeschneidert und helfen Ihnen, Kosten zu sparen, ohne die Qualität zu beeinträchtigen.
Warum sind in Wien für Gebäude Bauwerksbücher anzulegen?
Im Zuge der neuen Bauordnungsnovelle ist es ab 2024 gesetzlich vorgeschrieben, für Bestandsgebäude ein Bauwerksbuch anzulegen. Diese Maßnahme dient der langfristigen Dokumentation und Überwachung von Gebäuden und deren Bausubstanz. Ziel ist es, Sanierungen, Instandhaltungen und Modernisierungen effektiv zu planen, um die Gebäudebestände zu sichern und die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.
Wann ist das Bauwerksbuch für bestehende Gebäude anzulegen?
Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Bestandsgebäude in Wien in die Bauwerksdatenbank eingetragen werden. Die Fristen für die Erstellung des Bauwerksbuches sind dabei wie folgt festgelegt:
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Bis zum 31.12.2027 für Gebäude, die vor dem 1. Januar 1919 errichtet wurden.
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Bis zum 31.12.2030 für alle Gebäude, die zwischen dem 1. Januar 1919 und dem 1. Januar 1945 erbaut wurden.
Wer ist für das Bauwerksbuch verantwortlich?
Die Verantwortung für die Erstellung des Bauwerksbuches liegt bei den Eigentümern der Gebäude. Falls ein Gebäude von einer Hausverwaltung betreut wird, kann diese die Erstellung des Bauwerksbuchs übernehmen.
Was muss im Bauwerksbuch enthalten sein?
Laut § 128a Abs. 4 der Wiener Bauordnung muss das Bauwerksbuch folgende Informationen enthalten:
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Baubewilligungen und Fertigstellungsanzeigen oder Benützungsbewilligungen des Gebäudes.
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Bezeichnung der Bauteile, die einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden müssen, einschließlich der Überprüfungsintervalle und der Voraussetzungen für die überprüfenden Personen.
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Ergebnisse der durchgeführten Überprüfungen, mit Ausnahme jener, die durch andere gesetzliche Vorschriften verlangt werden.
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Ein Verzeichnis der Baugebrechen sowie ein Plan zur Behebung dieser Mängel, falls im Rahmen einer Überprüfung solche festgestellt wurden.
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Eine Dokumentation von Maßnahmen oder Änderungen gemäß § 118 Abs. 3.
Das Bauwerksbuch muss elektronisch geführt werden und auf Verlangen der Behörde zur Einsichtnahme bereitgestellt werden.