Aktuelles von Architektum
Architektum 2025 Im Einsatz für ihre Bauherren
19.01.2025 HausBau + EnergieSparen Tulln 2025 - BAUEN & UMBAUEN Bauherrenberatung Umbau, Neubau und Sanierung |
22.01.2025 Sunparadise Prokukte und Projekte optimales Planen von Wintergärten mit Solarelementen |
30.01.2025 Dachbodenausbau in Wien optimale Planung, Machbarkeit, Baueinreichung bis zur Baugenehmigung Dachgeschossausbau |
14.02.-16.02.2025 Hausbaumesse Marxhalle, kostenlose Erstberatung - Neubau, Zubau, Bauen im Bestand, Solarbereich Stand 178 |
20.02-23.02.2025 Haus und Garten Messe Wr.Neustadt - erneuerbare Energien BIPV, PV Carport, PV Fassade, Solargeländer, Wärmepumpe Stand 105 |
01.03 laufend gemeinsame Bauprojkete kostengünstig bauen, Bauprojekte auf Nordzypern, direkt am Meer, Grundstücke noch frei! Info: office@architektum.at |
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weitere aktuelle ThemenBauwerksbuch
Wir erstellen Ihr Bauwerksbuch nach § 128a der Wiener Bauordnung für Bestandsgebäude
Nach der neuen Bauordnungsnovelle ist ein Bauwerksbuch für Bestandsgebäude verpflichtend anzulegen.
Wen trifft die Verpflichtung?
Für die Erstellung des Bauwerksbuchs sind alle Eigentümer bzw. die vom Eigentümer beauftragte Hausverwaltung verantwortlich.
Was hat das Bauwerksbuch zu enthalten?
§ 128a Abs4
die das Gebäude betreffenden Baubewilligungen und Fertigstellungsanzeigen oder Benützungsbewilligungen;
die Bezeichnung der Bauteile (Abs. 1), die einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen sind
den Zeitpunkt der erstmaligen Überprüfung sowie die Intervalle, in denen die Überprüfungen in der Folge durchzuführen sind;
die Voraussetzungen, die die überprüfenden Personen jeweils zu erfüllen haben
die Ergebnisse der durchgeführten Überprüfungen mit Ausnahme jener Überprüfungen, die für Bauteile nach anderen bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften durchzuführen sind
ein aktuelles Verzeichnis der Baugebrechen sowie einen Plan zu deren Behebung, wenn im Zuge einer Überprüfung solche festgestellt wurden;
eine Dokumentation der Maßnahmen oder Änderungen gemäß § 118 Abs. 3.Das Bauwerksbuch ist von der Eigentümerin oder vom Eigentümer (Miteigentümerin oder Miteigentümer), wenn für das Gebäude eine Hausverwaltung bestellt ist von dieser, in elektronischer Form zu führen und der Behörde auf Verlangen zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen und Beratung?
Gerne beraten wir sie bezüglich weiterer Informationen und Angebote für das erstellen eine Bauwerksbuch im Bestand
Von Ziviltechnikern gut beraten office@architektum.at
Weitere Informationen: www.zt-architekt.at
Arten des Bewilligungsverfahren – Digital Baueinreichung
Es gibt verschiedene Verfahren um ein Bauprojekt bewilligen zu lassen
Vor der Einreichung muss geprüft werden um welches Bauverfahren es sich handelt um so den richtigen Genehmigungsprozess durchführen lassen zu können.
Die Bauanzeige für Wien kann bereits schon digital oder aber auch in PDF bei der Baupolizei eingereicht werden.
Der Antrag kann unter folgenden Link digital Eingereicht werden.
https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/planen/digitale-baueinreichung.html
Bei offenen Fragen welche Unterlagen werden bei der digitalen Baueinreichung benötigt beraten wir sie gerne.
Wir bieten den Bauwerbern alle Planungsleistungen vom Entwurf bis zur Einreichung an. Wir erstellen Lagepläne, alle Grundrisse, Ansichten, Schnitte, auch beraten wir sie, wo sie weitere Unterlagen erhalten und für welches Verfahren sie einreichen müssen.
Wir begleiten unser BauherrIn vom Entwurf bis zur fertigen Wunschimmobilie – Ihre Architektenpartnerin
Kontakt: office@architektum.at